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Hundeausbildung
Sven Walti
Alpsteinstrasse 6b
9240 Uzwil

Tel. 078 625 66 88
 

 
AGB

 

  • Für jedes Tier und jeden Halter muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
     

  • Die Teilnehmer haften für alle von sich und / oder von Ihrem Tier verursachten Schäden.
     

  • Die Hundeschule und die Trainer übernehmen keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen.
     

  • Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch die teilnehmenden Tiere verursacht werden. Alle Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. Jede Teilnahme, jeder Besuch, jede Übung der teilnehmenden Personen und Tiere an den Unterrichts-, Spiel- und / oder Beratungsstunden erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko.
     

  • Der Erfolg der Unterrichtsstunden hängt auch von den Teilnehmern ab, deshalb wird keinerlei Erfolgsgarantie gegeben.
     

  • Die Unterrichtsgebühr für die angebotenen 10er Abo's sind im Voraus zu bezahlen.
    Jedes Abo bezieht sich auf einen Hund und hat eine Gültigkeitsdauer von 4 Monaten ab Ausstellungsdatum.
     

  • Vereinbarte Unterrichtstermine für Einzelstunden und Gruppenstunden müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunden werden verrechnet. Bei allen Kursen mit vorgegebener Dauer werden versäumte Stunden und Fehlzeiten nicht erstattet. Ein Rücktritt vom gebuchten Kurs ist bis eine Woche vor Beginn des Kurses unter Verrechnung einer Bearbeitungspauschale von CHF 45.-- möglich. Danach ist keine Rückerstattung mehr möglich.
     

  • Das Abo ist nicht übertragbar.
     

  • Die Hundeschule und die Trainer behalten sich vor, etwaige vom Hundeführer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmitteln abzulehnen.
     

  • Den Anweisungen der Übungsleiter ist Folge zu leisten.
     

  • Die Teilnehmer verpflichten sich nur mit einem gesunden Tier, dass kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt, ungezieferfrei ist und den Anforderungen des Unterrichtes körperlich gewachsen ist, an den Trainingsstunden teilzunehmen. Es wird Wert darauf gelegt, dass sich die Hunde nicht auf dem Übungsgelände versäubern.
     

  • Die Hundeschule und die Ausbilder behalten sich vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Unterricht zu einem anderen Termin nachgeholt.
     

  • Alle Angebote freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten.

    Gerichtsstand ist für beide Parteien Oberuzwil.

    Bichwil, den 1.8.2008
     

 

     
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